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FHIR in Deutschland: Wegweiser durch ISiK, MII und EHDS

Zusammenfassung

In Deutschland ist FHIR-Adoption vor allem eine Compliance-Frage. ISiK von der gematik, KBV und die MIOs, der MII-Kerndatensatz und nun auch der europĂ€ische EHDS legen jeweils eigene Anforderungen ĂŒber FHIR R4. Dieser gemeinsame Leitfaden von Health Samurai und Gefyra kartiert die Institutionen, Gesetze und Profilfamilien — und zeigt, was sie fĂŒr die zugrunde liegende Infrastruktur bedeuten.

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Full English edition — ISiK, MII, EHDS, and the complete profile stack.

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Deutschland ist einer der bedeutendsten FHIR-MĂ€rkte Europas. Nicht, weil der Standard hier unbekannt wĂ€re, sondern weil die nationale Infrastruktur FHIR in gesetzlich regulierte AblĂ€ufe einbettet. FHIR R4 zu unterstĂŒtzen ist der Ausgangspunkt — nicht das Ziel.

Dieser Beitrag kartiert die Institutionen, Gesetze, Profile und sektorspezifischen Pflichten, die darĂŒber entscheiden, was FHIR-Adoption in Deutschland heute konkret bedeutet. Wir haben ihn fĂŒr Entscheiderinnen und Entscheider geschrieben, die InteroperabilitĂ€tsprojekte fĂŒr KrankenhĂ€user, Anbieter von Praxis- und Apothekensoftware, digitale Gesundheitsanwendungen und Forschungsdatenplattformen planen.

Die institutionelle Landschaft

Mehrere eng verzahnte Institutionen steuern die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland. Jede prĂ€gt einen eigenen Teil des FHIR-Ökosystems.

Die gematik GmbH ist die nationale Agentur fĂŒr die Telematikinfrastruktur. Ihr ZustĂ€ndigkeitsbereich umfasst die elektronische Patientenakte (ePA) — Deutschlands bundesweite, patientengefĂŒhrte Gesundheitsakte —, das elektronische Rezept (E-Rezept), die elektronische ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (eAU), sichere Kommunikationsdienste im Gesundheitswesen sowie ISiK, das InteroperabilitĂ€tsrahmenwerk fĂŒr KrankenhĂ€user. Die gematik veröffentlicht technische Spezifikationen; aktuelle InteroperabilitĂ€tsspezifikationen werden in der Regel als FHIR-ImplementierungsleitfĂ€den umgesetzt.

HL7 Deutschland e.V. pflegt die deutschen Basisprofile (de.basisprofil.r4). Sie liefern die grundlegenden Bausteine fĂŒr nationale FHIR-Implementierungen, indem sie das internationale FHIR R4 fĂŒr die Nutzung in Deutschland einschrĂ€nken. Die Basisprofile definieren wiederverwendbare Muster fĂŒr zentrale Ressourcen, Datentypen wie Identifikatoren oder Adressstrukturen sowie Terminologie-Bindings, die von den zustĂ€ndigen Spezifikationsorganisationen wie gematik, KBV oder der Medizininformatik-Initiative in ihren domĂ€nenspezifischen ImplementierungsleitfĂ€den ĂŒbernommen und erweitert werden.

Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Selbstverwaltungskörperschaft der VertragsĂ€rzteschaft und Psychotherapeutenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und definiert die InteroperabilitĂ€tsanforderungen fĂŒr die ambulante Versorgung. Ihre Tochtergesellschaft Mio42 GmbH entwickelt die Medizinischen Informationsobjekte (MIOs): standardisierte FHIR-basierte Spezifikationen fĂŒr strukturierte medizinische Dokumente und patientenzentrierte Aufzeichnungen, darunter der Impfpass, der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft.

Das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Digital-Health- und InteroperabilitĂ€tslandschaft. Neben dem Verzeichnis fĂŒr digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verantwortet das BfArM die nationalen Terminologie- und Klassifikationssysteme, darunter SNOMED CT, ICD-10-GM, OPS und die LOINC-bezogene Infrastruktur. Es beherbergt außerdem das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit), die Bundesinfrastruktur fĂŒr die SekundĂ€rnutzung von Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Robert Koch-Institut (RKI) betreibt DEMIS, das nationale Meldesystem fĂŒr Infektionskrankheiten, das fĂŒr die interoperable Meldung an den öffentlichen Gesundheitsdienst auf FHIR-basierte Schnittstellen setzt.

Die Medizininformatik-Initiative (MII), gefördert vom Bundesministerium fĂŒr Bildung und Forschung (BMBF), koordiniert den Kerndatensatz — einen nationalen Kerndatensatz fĂŒr die interoperable, einrichtungsĂŒbergreifende klinische Forschung. Der Standard ist in den Datenintegrationszentren aller deutschen UniversitĂ€tskliniken implementiert und definiert harmonisierte FHIR-basierte Datenstrukturen, gegliedert in domĂ€nenspezifische Module wie Diagnosen, Labordaten, Medikation, Consent und Genomik.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betreibt Berichtsprozesse in der Rehabilitation, die von Jahr zu Jahr stĂ€rker auf FHIR setzen. Über Versorgung, Abrechnung, öffentliche Gesundheit und Forschung hinweg sind es diese Institutionen, die festlegen, wie FHIR in der Praxis angewendet wird.

Die EU-Ebene: EHDS

Die Verordnung ĂŒber den EuropĂ€ischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) ist im MĂ€rz 2025 in Kraft getreten und legt eine neue europĂ€ische InteroperabilitĂ€tsebene ĂŒber die bestehenden nationalen Rahmenwerke. Deutsche FHIR-basierte Initiativen wie ePA, ISiK, MIOs und der MII-Kerndatensatz werden sich zunehmend an den entstehenden EU-Anforderungen fĂŒr grenzĂŒberschreitenden Datenaustausch, semantische InteroperabilitĂ€t und die SekundĂ€rnutzung von Gesundheitsdaten ausrichten mĂŒssen.

Der EHDS ruht auf zwei SĂ€ulen. Der Rahmen fĂŒr die PrimĂ€rnutzung ermöglicht den grenzĂŒberschreitenden Zugriff auf Gesundheitsdaten fĂŒr die Versorgung sowie den BĂŒrgerzugang ĂŒber MyHealth@EU. Der Rahmen fĂŒr die SekundĂ€rnutzung regelt den Zugang zu Gesundheitsdaten fĂŒr Forschung, Innovation, Politikgestaltung und regulatorische Zwecke ĂŒber HealthData@EU und eine benannte Zugangsstelle fĂŒr Gesundheitsdaten (Health Data Access Body) in jedem Mitgliedstaat. Über die InteroperabilitĂ€t hinaus zielt der EHDS darauf ab, einen harmonisierten europĂ€ischen Rahmen und Binnenmarkt fĂŒr elektronische Patientenaktensysteme und digitale Gesundheitsdienste zu schaffen.

Das technische Fundament der InteroperabilitÀt ist das European Electronic Health Record Exchange Format (EEHRxF), ein FHIR-basiertes Rahmenwerk, das Spezifikationen wie die International Patient Summary (IPS) einbezieht. Die regulatorischen Pflichten greifen schrittweise entlang eines gestaffelten Zeitplans:

  • MĂ€rz 2027: Frist fĂŒr die EuropĂ€ische Kommission, die zentralen DurchfĂŒhrungsrechtsakte zu erlassen, die die operativen und technischen Details des EHDS-Rahmens festlegen.
  • MĂ€rz 2029: Die erste PrioritĂ€tsgruppe (Patientenkurzakten, E-Verordnungen, E-Dispensierungen) muss zwischen den Mitgliedstaaten austauschbar sein. Auch die meisten Regeln zur SekundĂ€rnutzung beginnen zu gelten.
  • MĂ€rz 2031: Die zweite PrioritĂ€tsgruppe (bildgebende Untersuchungen und Befunde, Laborergebnisse, Entlassberichte) folgt.

Parallel dazu werden EHR-Systeme, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einem neuen KonformitĂ€tsbewertungsrahmen unter dem EHDS unterliegen. In der Praxis entsteht damit ein regulatorisches InteroperabilitĂ€ts- und Compliance-Regime, das im Geist der CE-Kennzeichnung fĂŒr Medizinprodukte vergleichbar ist.

FĂŒr Deutschland ist die institutionelle Zuordnung bereits erkennbar. Der nationale EHDS-Knoten wird gemeinsam von der gematik, dem BfArM und der DVKA beim GKV-Spitzenverband (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) aufgebaut. Die gematik verantwortet die telematikseitige technische Infrastruktur, die das deutsche ePA-Ökosystem mit den europĂ€ischen Diensten fĂŒr den grenzĂŒberschreitenden Austausch verbindet.

Mit fortschreitender EHDS-Umsetzung wird die ePA zunehmend Teil eines breiteren europĂ€ischen InteroperabilitĂ€tsnetzwerks und nicht mehr nur eine rein nationale Infrastruktur. Auf der Seite der SekundĂ€rnutzung ist das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) beim BfArM — eingerichtet unter dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) — gut positioniert, um Deutschlands kĂŒnftige Aufgaben als Zugangsstelle fĂŒr Gesundheitsdaten unter dem EHDS zu ĂŒbernehmen.

FĂŒr Implementierer bedeutet das KonformitĂ€t auf zwei Ebenen. Deutsche Basisprofile, ISiK, KBV/MIO-Spezifikationen, ePA und MII-Kerndatensatz mĂŒssen mit dem EEHRxF und den entstehenden europĂ€ischen Kernprofilen in Einklang gebracht werden. Diese Angleichungsarbeit ist bereits sichtbar: Der KIG, das InteroperabilitĂ€tsgremium der gematik, hat EHDS-KompatibilitĂ€t als explizites Ziel fĂŒr die geplanten neuen deutschen Kernprofile benannt. Gelingt das, könnten diese Profile eine gemeinsame nationale Grundlage schaffen, die projektspezifische Mapping-Arbeit zwischen deutschen und europĂ€ischen Spezifikationen reduziert. Parallel dazu werden zentrale nationale Spezifikationen — darunter das ISiK-Rahmenwerk der gematik, der MII-Kerndatensatz und die KBV/MIO-Spezifikationen — zunehmend an europĂ€ischen Anforderungen gemessen und darauf ausgerichtet. FĂŒr Patientenkurzakten-Szenarien bedeutet das auch die Angleichung an IPS-basierte Datenmodelle. Ein Teil dieses Mappings ist unkompliziert: Der MII-Kerndatensatz basiert bereits auf R4 und liegt vergleichsweise nah an internationalen klinischen Austauschmustern. Andere Teile erfordern explizite Übersetzungsarbeit, insbesondere deutschlandspezifische Identifikatoren, Adressstrukturen, Extensions und nationale ValueSets. FĂŒr Anbieter von EHR- und Krankenhausinformationssystemen dĂŒrfte die FĂ€higkeit, beide Compliance-Ebenen — die nationale und die europĂ€ische — zu beherrschen, ein zunehmend wichtiger Faktor fĂŒr Produktdesign, Zertifizierung und Beschaffung werden.

Der deutsche FHIR-Profilstack: das EU-Ziel EEHRxF oben, sechs nationale Profilfamilien und die geplante German-Core-Ebene in der Mitte, die deutschen Basisprofile und HL7 FHIR R4 als Fundament

Der rechtliche Rahmen, der FHIR zur Kaufentscheidung macht

Die oben beschriebenen Institutionen agieren nicht im luftleeren Raum. Ihre AutoritĂ€t und Marktwirkung beruhen auf konkreten gesetzlichen AuftrĂ€gen. Die deutsche nationale Ebene stĂŒtzt sich auf mehrere zentrale Gesetze.

Das FĂŒnfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist das Fundament der gesetzlichen Krankenversicherung — und die Quelle vieler Pflichten rund um die digitale Infrastruktur. Zwei Paragrafen sind besonders tragend:

  • §301 SGB V regelt die strukturierte Abrechnung und Berichterstattung der KrankenhĂ€user gegenĂŒber den gesetzlichen Krankenkassen.
  • §373 SGB V liefert die Rechtsgrundlage fĂŒr ISiK, das verpflichtende InteroperabilitĂ€tsrahmenwerk der gematik fĂŒr KrankenhĂ€user.

Das Digital-Gesetz (DigiG), 2024 verabschiedet, hat die Digitalisierung des gesetzlichen Systems beschleunigt. Seine sichtbarste Folge: das Opt-out-Modell fĂŒr die elektronische Patientenakte. Jede gesetzlich versicherte Person erhĂ€lt nun automatisch eine ePA, sofern sie nicht aktiv widerspricht. Die ePA ist damit keine technisch verfĂŒgbare Option mehr, sondern ein Standardkanal fĂŒr klinische Daten.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), ebenfalls 2024 verabschiedet, regelt die SekundĂ€rnutzung von Gesundheitsdaten. Es stĂ€rkt die Rechtsgrundlage des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ Gesundheit) beim BfArM und schafft einen regulierten Weg fĂŒr Forschung, QualitĂ€tssicherung und weitere SekundĂ€rnutzungen von Gesundheitsdaten — einschließlich der Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung und, unter definierten Bedingungen, ePA-basierter Daten.

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) war das große Förderinstrument fĂŒr die Digitalisierung der KrankenhĂ€user in Deutschland. Über den Krankenhauszukunftsfonds schuf es einen Förderrahmen von 4,3 Milliarden Euro fĂŒr die Krankenhausdigitalisierung — fĂŒr Bereiche wie Patientenportale, digitale Dokumentation, Medikationsmanagement, klinische EntscheidungsunterstĂŒtzung, Informationssicherheit und InteroperabilitĂ€t. Die Hauptförderperiode ist zwar vorbei, doch das KHZG prĂ€gt die IT-Investitionen der KrankenhĂ€user weiterhin — ĂŒber Umsetzungsanforderungen, Berichtspflichten und AbschlĂ€ge fĂŒr HĂ€user, die geforderte digitale Dienste nicht bereitstellen und nutzen. Auf der Krankenhausseite bleibt das KHZG damit ein wichtiger Umsetzungs- und Compliance-Treiber fĂŒr interoperable, FHIR-fĂ€hige Infrastruktur.

Welches Gesetz welche Institution ermÀchtigt: deutsche Gesetze links, zugeordnet zu den ermÀchtigten Institutionen, daneben HL7 Deutschland als Standardisierungsgremium

Konsolidierter Zeitplan

  • 1. Januar 2024: Das E-Rezept wird fĂŒr vertragsĂ€rztliche Verordnungen und die Abgabe in Apotheken verpflichtend.

  • 2024: DigiG und GDNG werden verabschiedet und liefern das rechtliche GerĂŒst fĂŒr die ePA fĂŒr alle und die SekundĂ€rnutzung von Gesundheitsdaten.

  • 15. Januar 2025: Der Opt-out-Rollout der ePA beginnt mit der automatischen Anlage fĂŒr nicht widersprechende Versicherte; die bundesweite VerfĂŒgbarkeit fĂŒr Leistungserbringer folgte am 29. April.

  • 2025/2026: Die KHZG-DigitalisierungsabschlĂ€ge werden anhand der geforderten digitalen Dienste festgelegt und wirken sich auf die VergĂŒtung nicht konformer KrankenhĂ€user aus.

  • Fortlaufend: Die gematik veröffentlicht weiterhin aufeinanderfolgende ISiK-Stufen und Modulversionen.

Zwei Compliance-Uhren laufen parallel: der nationale Digitalisierungsschub 2024–2025 in Deutschland und der EU-EHDS-Rollout bis 2031

Der Profilstack

Die meiste Unklarheit in der deutschen FHIR-Landschaft entsteht durch die Schichtung der Profile. Die praktische Frage lautet: Welche Profilfamilie gilt in welchem Kontext, und welche nationalen EinschrÀnkungen haben Vorrang?

Die deutschen Basisprofile, gepflegt von HL7 Deutschland, liegen am nĂ€chsten an der Basisspezifikation. Sie liefern wiederverwendbare nationale Bausteine fĂŒr Ressourcen und Datentypen, darunter Identifikatoren wie KVNR, BSNR und LANR, Adressstrukturen und Terminologie-Bindings. Nahezu jede nachgelagerte Profilfamilie baut auf ihnen auf.

Die ISiK-Profile, veröffentlicht von der gematik, definieren die verpflichtenden Krankenhausschnittstellen nach §373 SGB V. Sie bauen auf den deutschen Basisprofilen auf und ergĂ€nzen krankenhausspezifische EinschrĂ€nkungen fĂŒr Bereiche wie Patientenverwaltung, Encounter, Diagnosen, Prozeduren und Medikation.

Die KBV ist zentral fĂŒr die vertragsĂ€rztliche Versorgung und die berufsrechtlichen Regeln rund um das ambulante Verordnen, einschließlich des ambulanten Workflow-Kontexts des E-Rezepts. In Praxisverwaltungssystemen sind KBV-bezogene Anforderungen eine dominierende KonformitĂ€tsfamilie. Die technische E-Rezept-Infrastruktur und die FHIR-basierten Austauschspezifikationen werden jedoch innerhalb der gematik-/TI-Spezifikationslandschaft definiert.

Die ePA- und E-Rezept-Profile definieren DatenflĂŒsse und APIs innerhalb der Telematikinfrastruktur. Beim E-Rezept ist der Profilstack geteilt: Die KBV definiert die Verordnungsdatenprofile fĂŒr die elektronische Arzneimittelverordnung, die gematik den E-Rezept-Workflow, die TI-Infrastruktur und die FHIR-basierten Austauschspezifikationen. Zusammen decken sie Verordnungsdatenobjekte, den Austausch von ePA-Dokumenten und -Metadaten, medikationsbezogene Daten und weitere TI-spezifische Dienste ab. Verwandte TI-Anwendungen und -Artefakte sind der elektronische Medikationsplan (eMP), der Notfalldatensatz (NFD) und die elektronische ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (eAU) — sie sollten allerdings nicht pauschal als eine einzige Profilfamilie behandelt werden.

Die MIOs, entwickelt von Mio42 im Auftrag der KBV, sind standardisierte FHIR-basierte Spezifikationen fĂŒr strukturierte medizinische Dokumente im ePA-Kontext. Sie folgen den deutschen nationalen Profilierungskonventionen, einschließlich der deutschen Basisprofile, und definieren patientenzentrierte Akteninhalte wie Impf-, Mutterschafts-, Zahnbonus- und Kinderuntersuchungsdokumentation.

Der MII-Kerndatensatz definiert die FHIR-Profile, die von den Datenintegrationszentren der deutschen UniversitĂ€tskliniken fĂŒr Forschung und SekundĂ€rnutzung verwendet werden. Er ist ein zentrales KonformitĂ€tsziel fĂŒr den Austausch akademischer klinischer Forschungsdaten in Deutschland.

RKI DEMIS definiert die FHIR-Profile fĂŒr die Meldung von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und ermöglicht die standardisierte elektronische Meldung an die Gesundheitsbehörden.

Pflichten nach Sektoren

Die folgende Tabelle fasst zusammen, wie sich institutionelle, rechtliche und Profilebenen je Sektor stapeln. Sie ist nicht abschließend (die meisten Produktivsysteme berĂŒhren mehrere Zeilen), erfasst aber den dominierenden Compliance-Vektor je KĂ€ufergruppe.

SektorPrimÀre ProfilfamilienRechtsgrundlagePrimÀrer Treiber
KrankenhĂ€userDeutsche Basisprofile, ISiK, MII (forschungsaktive Standorte), §301-konforme Berichterstattung§373 SGB V, §301 SGB V, KHZGTI-Teilnahme, KHZG-Umsetzungsanforderungen und Abschlagsrisiko bei der VergĂŒtung
Ambulante PraxenDeutsche Basisprofile, KBV, ePA, E-RezeptSGB V, DigiGTeilnahme an der GKV, E-Rezept-Pflicht, ePA-Integration
ApothekenDeutsche Basisprofile, E-Rezept, TI-bezogene SpezifikationenSGB VRezeptabgabe, TI-Teilnahme
DiGA-HerstellerDeutsche Basisprofile, ePA-konformer Datenexport§33a SGB V, DiGAVBfArM-Listungsanforderungen
Öffentliche Gesundheit & LaboreRKI-DEMIS-ProfileIfSGGesetzliche Meldepflicht
UniversitÀtskliniken & ForschungMII-KerndatensatzGDNG, BMBF-Förderung, MII-GovernanceFöderierte Forschung, SekundÀrnutzung, FDZ-Zugang

KrankenhÀuser: die KHZG-geprÀgte Dekade

FĂŒr KrankenhĂ€user wird die FHIR-Adoption weniger durch ein einzelnes Mandat geprĂ€gt als durch ĂŒberlappende KrĂ€fte: KHZG-geförderte Digitalisierungsprojekte, TI-/ePA-Integration, Forschungsanforderungen, Hersteller-Roadmaps und das entstehende ISiK-KonformitĂ€tsrahmenwerk. Die KHZG-geförderten Dienste — darunter Patientenportale, elektronisches Medikationsmanagement, klinische EntscheidungsunterstĂŒtzung, strukturierte Dokumentation, Informationssicherheit und InteroperabilitĂ€t — haben einen starken Investitionsschub fĂŒr strukturierte Krankenhaus-IT ausgelöst. Nicht jede KHZG-Anforderung lĂ€sst sich direkt auf FHIR oder ISiK abbilden, aber viele daraus resultierende Beschaffungs- und Integrationsentscheidungen begĂŒnstigen Systeme, die strukturierte, interoperable und zunehmend FHIR-fĂ€hige DatenflĂŒsse unterstĂŒtzen.

ISiK ist in aufeinanderfolgenden Stufen und Modulen aufgebaut, nicht als einzelnes statisches Profilset. Es ist das FHIR-basierte Spezifikationsrahmenwerk der gematik fĂŒr offene, standardisierte Krankenhausschnittstellen nach §373 SGB V und deckt Bereiche wie Patientenverwaltung, klinische Dokumentation, Medikation, Diagnostik, Formulare und weitere versorgungsnahe AblĂ€ufe ab. Die genaue Anwendbarkeit hĂ€ngt vom jeweiligen ISiK-Modul, der Softwarekategorie und den BestĂ€tigungsanforderungen ab.

§301 SGB V fĂŒgt eine separate administrative Abrechnungs- und Berichtsebene hinzu. Er ist kein FHIR-Mandat, prĂ€gt aber die Datenmodelle und Integrationsanforderungen der KrankenhĂ€user ĂŒber standardisierte Abrechnungs-, Fachabteilungs- und kassenseitige Berichtsstrukturen. In der Praxis mĂŒssen KrankenhĂ€user diese administrativen Strukturen hĂ€ufig mit ISiK-basierten klinischen Schnittstellen und internen Systemmodellen in Einklang bringen.

KrankenhĂ€user, die an Forschung teilnehmen, tragen eine zusĂ€tzliche Ebene. Ihre Datenintegrationszentren mĂŒssen in der Regel den MII-Kerndatensatz fĂŒr die einrichtungsĂŒbergreifende Forschung und SekundĂ€rnutzung unterstĂŒtzen. Forschungs- und versorgungsseitige DatenflĂŒsse teilen sich nicht automatisch dieselbe Infrastruktur oder dieselben KonformitĂ€tsziele — UniversitĂ€tskliniken verwalten daher oft ĂŒberlappende FHIR-ZustĂ€ndigkeiten zwischen Versorgung und Forschung.

Ambulante Versorgung und Apotheken

FĂŒr niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ergeben sich die operativen Pflichten aus der Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die E-Rezept-Pflicht, in Kraft seit Januar 2024, verlangt strukturierte elektronische VerordnungsablĂ€ufe. Der zugehörige FHIR-Profilstack verteilt sich auf mehrere Akteure: Die KBV definiert die Verordnungsdatenprofile fĂŒr das ambulante Verordnen, die gematik den E-Rezept-Workflow, die TI-Infrastruktur und die FHIR-basierten Austauschspezifikationen. Praxisverwaltungssysteme werden daher von KBV-Anforderungen, E-Rezept-Workflow-Integration und gematik-/TI-KonformitĂ€t geprĂ€gt.

Die ePA fĂŒgt eine zweite Ebene hinzu. Medikationsbezogene ePA-Dienste, einschließlich des Kontexts des elektronischen Medikationsplans, werden ĂŒber FHIR-basierte Spezifikationen umgesetzt und beeinflussen, wie Ärzteschaft und Apotheken mit strukturierten Medikationsinformationen arbeiten. MIOs definieren standardisierte FHIR-basierte Dokumentstrukturen fĂŒr bestimmte ePA-AnwendungsfĂ€lle. Je nachdem, welche MIOs ein Praxissystem unterstĂŒtzt, können ĂŒber E-Rezept und ePA-Kernintegration hinaus weitere Profilanforderungen hinzukommen.

Apotheken stehen am Abgabeendpunkt des E-Rezepts. Sie mĂŒssen die relevanten E-Rezept- und TI-Spezifikationen unterstĂŒtzen: Rezepte abrufen, einlösen, Medikamente abgeben, gegebenenfalls Substitution handhaben und die erforderlichen Abgabe- und abrechnungsbezogenen DatenflĂŒsse erzeugen.

DiGA: digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen, die vom BfArM nach §33a SGB V gelistet sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Sie mĂŒssen definierte InteroperabilitĂ€tsanforderungen erfĂŒllen, einschließlich maschinenlesbarem Datenexport und, wo einschlĂ€gig, ePA-bezogener DatenĂŒbertragung. Übersetzt heißt das: DiGA-Hersteller brauchen strukturierte ExportfĂ€higkeiten, zunehmend ausgerichtet an FHIR-basierten Spezifikationen wie dem DiGA/MIO-Toolkit, damit App-generierte Daten im ePA-Kontext oder von behandelnden Leistungserbringern weiterverwendet werden können.

Öffentliche Gesundheit, Rehabilitation und sektorĂŒbergreifende Versorgung

Die Meldung von Infektionskrankheiten lĂ€uft ĂŒber RKI DEMIS mit FHIR-Profilen fĂŒr die standardisierte elektronische Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Leistungserbringer und Labore, die meldepflichtige Erkrankungen ĂŒbermitteln, mĂŒssen die relevanten DEMIS-Profile einhalten.

Versorgung endet nicht an Sektorgrenzen. ÜbergĂ€nge zwischen KrankenhĂ€usern, ambulanten Praxen, Rehabilitation und hĂ€uslicher Pflege erfordern InteroperabilitĂ€t zwischen Systemen mit unterschiedlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen. Wo FHIR eingesetzt wird, bieten gemeinsame nationale Profilierungskonventionen wie die deutschen Basisprofile eine gemeinsame Grundlage — kontextspezifische Spezifikationen oder Extensions sind aber meist trotzdem nötig.

Forschung und SekundÀrnutzung

Die Medizininformatik-Initiative definiert den Kerndatensatz, einen zwischen den deutschen UniversitĂ€tskliniken abgestimmten nationalen Kerndatensatz, der ĂŒber FHIR-Profile fĂŒr einrichtungsĂŒbergreifende Forschung und SekundĂ€rnutzung implementiert wird. Die Datenintegrationszentren der UniversitĂ€tsmedizin transformieren und harmonisieren klinische Routinedaten gemĂ€ĂŸ den MII-Spezifikationen und stellen sie fĂŒr föderierte Machbarkeitsanfragen und den Forschungsdatenzugang ĂŒber das Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) bereit — im Rahmen der geltenden Governance- und Consent-Regelungen.

Das GDNG und das FDZ Gesundheit beim BfArM erweitern das SekundĂ€rnutzungsmodell ĂŒber die akademische Medizin hinaus auf GKV-Abrechnungsdaten und, unter definierten Bedingungen, ePA-basierte Daten. Sie eröffnen strukturierte Wege fĂŒr Forschung und andere Nutzungen im öffentlichen Interesse. Liest man MII und GDNG nebeneinander, ist die Richtung klar: FHIR ist zum zentralen InteroperabilitĂ€tssubstrat der akademischen medizinischen Forschung in Deutschland geworden, wĂ€hrend die SekundĂ€rnutzungsinfrastruktur in den gesetzlichen und nationalen Gesundheitsdatenbereich hineinwĂ€chst. FĂŒr UniversitĂ€tskliniken und MII-angebundene Forschungsstandorte entsteht damit eine zusĂ€tzliche FHIR-KonformitĂ€tsebene neben versorgungsseitigen Pflichten wie ISiK.

Terminologie: eine unterschÀtzte Randbedingung

Terminologie-Bindings gehören zu den hĂ€ufigsten Ursachen fĂŒr spĂ€te KonformitĂ€tsprobleme in deutschen FHIR-Projekten. Zu den relevanten Kodiersystemen zĂ€hlen:

  • ICD-10-GM und OPS, die deutschen Modifikationen der ICD-10 und der Prozedurenklassifikation, gepflegt vom BfArM.

  • ATC (anatomisch-therapeutisch-chemisch) und PZN (Pharmazentralnummer) fĂŒr die pharmazeutische Klassifikation und Produktidentifikation.

  • LOINC, vor allem fĂŒr Laborergebnisse und strukturierte klinische Daten, einschließlich der Kodierung von Dokumentabschnitten.

  • SNOMED CT, seit 2021 unter der nationalen Lizenz Deutschlands verfĂŒgbar und ĂŒber das BfArM als National Release Center verwaltet; es wird in MII und anderen semantisch reichhaltigen Profilen zunehmend verpflichtend.

  • ZTS (Zentraler Terminologieserver), der FHIR-Terminologieressourcen fĂŒr deutsche ImplementierungsleitfĂ€den bereitstellt — ValueSets, CodeSystems, ICD-10-GM, OPS und weitere Terminologieartefakte, die von nationalen Terminologieverantwortlichen wie dem BfArM herausgegeben werden.

Wer Infrastruktur ohne eine ernsthafte Antwort auf Terminologiedienste wĂ€hlt (ValueSet-Expansion, Code-Validierung, Code-Übersetzung, Versionsmanagement), fĂŒr den wird Nacharbeit im Projekt zur verlĂ€sslichsten Prognose in diesem Markt.

Übergreifende Compliance: Hosting, Sicherheit und Anbindung

Bei deutschen Gesundheitsdaten ist die technische KonformitÀtsfrage untrennbar mit der Compliance-Aufstellung verbunden. Drei Randbedingungen tauchen in nahezu jeder Beschaffung auf:

  • BSI IT-Grundschutz und das BSI-C5-Testat (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue), insbesondere fĂŒr Cloud-Infrastruktur. Nach §393 SGB V benötigen Cloud-Dienste im Gesundheitswesen ein C5-Testat oder eine vergleichbare Zertifizierung.

  • EU-Anforderungen an Datenverarbeitung und Hosting, mit je nach Anwendungsfall strengeren Vorgaben zu Deutschland-Hosting oder SouverĂ€nitĂ€t — insbesondere fĂŒr ePA- oder TI-nahe DatenflĂŒsse.

  • Die DSGVO, im Gesundheitswesen angewendet mit sektorspezifischen Leitlinien der oder des Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und der Landesdatenschutzbehörden.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bringt zusĂ€tzliche AbhĂ€ngigkeiten mit sich: Konnektor oder TI-Gateway, eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), SMC-B (Institutionskarte) sowie die KIM- und TI-Messenger-Familien fĂŒr sichere Kommunikation. FHIR-Systeme in regulierten AblĂ€ufen werden in der Regel neben, manchmal hinter diesen Komponenten betrieben.

Was das fĂŒr die Implementierungsinfrastruktur bedeutet

Betrachtet man die deutsche Landschaft im Zusammenhang, ergeben sich einige strukturelle Anforderungen an das FHIR-Backend hinter jedem System, das diesen Markt bedient. Das sind keine abstrakten PrÀferenzen. Es sind die Fehlerbilder, die in der Produktion auftreten, wenn Teams unterschÀtzen, wie viel des deutschen Marktes in regulierten AblÀufen steckt.

  • Erstklassige UnterstĂŒtzung fĂŒr geschichtete Profilvalidierung. Ein Krankenhaussystem muss Ă€hnliche klinische Daten je nach Workflow gegen unterschiedliche Profilfamilien validieren können — etwa ISiK fĂŒr versorgungsseitige Schnittstellen und MII fĂŒr den forschungsseitigen Austausch —, mit den deutschen Basisprofilen im AbhĂ€ngigkeitsbaum. Die Validierung muss deterministisch und performant sein, auch mit Hunderten gleichzeitig geladener Profile.

  • EEHRxF- und EHDS-InteroperabilitĂ€tskomponenten fĂŒr die KonformitĂ€t auf zwei Ebenen. Der EHDS ist nicht nur eine Anforderung an den grenzĂŒberschreitenden Austausch. EHR-Systeme auf dem EU-Markt mĂŒssen die europĂ€ischen InteroperabilitĂ€ts- und Logging-Komponenten unterstĂŒtzen, die der EHDS-Rahmen verlangt. FĂŒr deutsche Implementierungen heißt das: Nationale Profilfamilien wie ISiK, ePA, KBV/MIO und MII mĂŒssen mit einem Pfad Richtung EEHRxF und den entstehenden europĂ€ischen Kernprofilen entworfen werden. FĂŒr Patientenkurzakten-Szenarien bedeutet das die Angleichung an die europĂ€ische Patient Summary und ihr IPS-basiertes Datenmodell.

  • Verwaltung von Profilpaketen und Version-Pinning. Deutsche FHIR-Profilpakete werden ĂŒber die verschiedenen Spezifikationsfamilien hinweg hĂ€ufig aktualisiert. Produktivsysteme mĂŒssen bestimmte Paketversionen laden, sie je Mandant oder Workflow umschalten und historische Validierungen auf Abruf reproduzieren können.

  • Native Terminologiedienste fĂŒr deutsche Kodiersysteme. ICD-10-GM, OPS, SNOMED CT unter der nationalen Lizenz, LOINC, ATC und die ĂŒber den ZTS bereitgestellten Terminologieressourcen mĂŒssen abfragbar, expandierbar, versioniert und fĂŒr die Validierungspipeline verfĂŒgbar sein.

  • MandantenfĂ€hige Architektur fĂŒr Anbieter, die Dienste fĂŒr mehrere Praxen, KrankenhĂ€user oder DiGA-Kundenumgebungen unter einem gemeinsamen Betriebsmodell betreiben.

  • Compliance-taugliches Hosting in Deutschland oder der EU, mit Betriebspraktiken entlang von C5 und BSI IT-Grundschutz.

  • Audit-Logging, Consent-ReprĂ€sentation und SMART-on-FHIR-UnterstĂŒtzung, einschließlich reproduzierbarer Zugriffprotokolle, maschinenlesbarer Consent-ZustĂ€nde und standardbasiertem Zugriff fĂŒr Dritt-Apps, wo einschlĂ€gig.

  • Ein klarer Weg zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und zum Betrieb neben ihren Komponenten, wenn der Workflow es verlangt.

Fazit

Deutschland belohnt Teams, die FHIR nicht nur als Technologieebene begreifen, sondern als Teil des Compliance-Fundaments. Die hier beschriebenen Institutionen, Gesetze und Profilfamilien sind keine getrennten Themen. Sie sind dasselbe Problem, aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Die Reife der zugrunde liegenden Infrastruktur entscheidet, wie viel dieser KomplexitĂ€t bei den Anwendungsteams ankommt — und wie viel des Budgets in die nutzerseitige Arbeit fließen kann, die ein Produkt tatsĂ€chlich differenziert.

Bei Gefyra arbeiten wir direkt in der deutschen und europĂ€ischen FHIR-Spezifikationslandschaft. Unser Team hat an nationalen Spezifikationen mitgewirkt und dazu beraten — darunter ISiK, weitere gematik-Spezifikationen, die deutschen Basisprofile, KBV/Mio42-Spezifikationen und der MII-Kerndatensatz. Wir sind zudem tief im europĂ€ischen InteroperabilitĂ€tskontext engagiert, einschließlich der Moderation von ImplementierungsleitfĂ€den und der Standardisierungsarbeit in HL7-Europe-Arbeitsgruppen. Diese Perspektive erlaubt es uns, FHIR-Infrastruktur unabhĂ€ngig von einem einzelnen Hersteller-Stack zu bewerten.

Bei Health Samurai entwickeln und betreiben wir Aidbox, die FHIR-Plattform hinter einer Reihe regulierter Gesundheitsworkloads in Europa und weltweit. Sie planen FHIR-Infrastruktur fĂŒr den deutschen Markt — fĂŒr ein Krankenhaus, einen Anbieter von Praxisverwaltungs- oder Apothekensoftware, eine DiGA oder eine Forschungsdatenplattform? Sprechen Sie mit Health Samurai zur Aidbox-Infrastruktur oder mit Gefyra fĂŒr unabhĂ€ngige Beratung zu Spezifikationen, Profilierung und deutscher/europĂ€ischer InteroperabilitĂ€t. Wir gehen gern gemeinsam Profilabdeckung, TerminologieunterstĂŒtzung, Hosting-Optionen und Referenzarchitekturen durch.

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